Die heimliche Gesetzgebung

Dieser Tage geht eine große Welle der Empörung durch die Medien (inklusive der Social Networks wie Facebook und Konsorten). Das Parlament hat ein neues Meldegesetz durchgewunken und das verheißt nichts Gutes. Diese Gesetz regelt die Meldepflicht nach der sich die Einwohner Deutschlands bei den entsprechenden Behörden (“Einwohnermeldeamt”) ab- und anmelden müssen, wenn sie umziehen. Dementsprechend ist der Datenbestand dieser Ämter (also wer wo wohnt) ziemlich akkurat und aktuell.

Das weckt natürlich Begehrlichkeiten auf Seiten derjenigen Firmen, die mit Adressdatensätzen handeln, vorwiegend um sie an Firmen zu verkaufen, die die Menschen, die sich dahinter verbergen, dann mit Werbung zuballern. Bisher gab es halbwegs große Hürden für Adresshändler, um an diese Daten heranzukommen. Die generelle Frage, warum sie überhaupt Zugriff auf solche hoheitlichen erhalten können, stelle ich hier sicherheitshalber lieber nicht.

Ein Gesetzesentwurf der Koalition, der das Meldewesen reformieren sollte, sah vor, dass es den Händlern noch schwerer gemacht werden sollte, an die Adressen zu kommen, indem die explizite Zustimmung jedes einzelenen Bürgers erforderlich gewesen wäre, damit das Meldeamt den Datensatz zum Zwecke der Werbung weitergeben darf. Auf wundersame Weise wurde der Gesetzentwurf jedoch im Laufe der Bearbeitung im zuständigen Ausschuss des Bundestags “ein wenig” verändert, so dass am Ende folgendes dabei herauskam: Die Meldeämter dürfen die Adressen grundsätzlich weitergeben, außer der Bürger widerspricht zuvor. Und selbst dann darf der Datensatz an Dritte weitergegeben werden, wenn es nämlich “nur” darum geht, die Korrektheit einer existierenden Information zu überprüfen. Effektiv gesehen gibt es also für den Bürger keinen Weg mehr, der Weitergabe seiner aktuellen Daten zu widersprechen, wenn dem Adresshändler nur sein Name und eine (ggf. alte) Anschrift bekannt sind. Soviel zum Thema “Informationelle Selbstbestimmung“.

Das richtig Pikante kommt jedoch noch. Dieser Gesetzentwurf wurde im Rahmen des regulären Gesetzgebungsverfahrens im Bundestag zweimal beraten (“gelesen”) und es wurde am Schluss einmal darüber abgestimmt – und das Ganze in 57 Sekunden (sic!) Wenn der Bundestag bei allen Gesetzen so schnell arbeiten würde hätten die Herren Parlamentarier an 40 Wochen im Jahr frei.

Und es kommt noch dicker. An der Beratung und Abstimmung über das Gesetz nahmen nach Angaben des Spiegels ca. zwei Dutzend Abgeordnete teil. Zur Erinnerung: Der Bundestag besteht aus 620 Abgeordneten – zwei Dutzend davon entsprechen großzügig aufgerundet 4 % der stimmberechtigten Volksvertreter. Wenn man mal ein wenig naiv an die Sache herangeht, dann war der Zeitpunkt der Abstimmung auch saublöd gewählt … wie kann man das Parlament über ein so kitzliges Gesetz auch abstimmen lassen, während Deutschland im EM-Halbfinale gegen Italien spielt (sic!) . Natürlich sind da die meisten Parlamentarier zuhause und schauen sich das Spiel an.

Wenn man sich der Sache nicht ganz so naiv nähert, dann befällt einen spätestens jetzt ein ziemlich ungutes Gefühl. Honi soit qui mal y pense – ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Aber wer nicht bei der Lesung und der Abstimmung dabei ist, kann auch nicht entdecken, dass er doch noch ein Gewissen hat (dem er übrigens als Abgeordneter einzig unterworfen ist).

Doch es ist für diejenigen, die hinter der Sache stecken, dumm gelaufen. Ein wachsamer Bürger hat aufgepasst und den kleinen, dreckigen Gnom, der sich da im neuen Meldegesetz versteckt hat, ans Tageslicht gezerrt (was diese Wesen überhaupt nicht mögen). Die scheinbar letzten verbliebenen Verfechter von Freiheit und Bürgerrechten (Campact, FoeBuD, etc.) rüsten zum Kampf mittels E-Mail Bomben durch entrüstete Bürger und noch mehr Öffentlichkeitsarbeit und auf einmal fällt der Regierung ein, dass das alles ja gar nicht so gemeint war und dass ihr da anscheinend jemand einen bösen Streich gespielt hat. Autsch.

Um sich einen letzten Rest Glaubwürdigkeit, Rückgrat und Anstand zu bewahren wäre einzig und alleine ein “Sorry – wir haben uns von den Lobbyisten breitquatschen lassen. Aber jetzt wo ihr es gemerkt habt, nehmen wir es natürlich zurück” ansatzweise geeignet gewesen. So jedoch …

Es ist abzusehen, dass das Gesetz nun im Bundesrat abgelehnt werden und in der Mottenkiste der Geschichte begraben werden wird. Insofern ist hier (außer dem noch weiter demolierten Ansehen der politischen Klasse) kein Schaden entstanden. Wovor mir jedoch graut sind all die kleinen Gnome, die sich in bereits verabschiedeten (und noch zu verabschiedenden) Gesetzen verstecken und die bisher noch niemand entdeckt hat. Um es mit Reinhard Mey zu sagen: “Sei wachsam!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert