DHL und der “versicherte” Versand

Neulich im Essenzenladen: Wir verschicken ein Paket an eine Kundin, das kommt dort teilweise zerstört an und wir bitten die Kundin, das Paket an DHL zurückzugeben, da es ja versichert verschickt wurde. Selbstverständlich haben wir der Kundin die Essenzen direkt neu geschickt, so dass zumindest sie zufrieden war.

Die Bearbeitung des Versicherungsfalls bei der DHL hat 2-3 Wochen in Anspruch genommen, was ich aufgrund der Größe des Ladens gelten lassen kann. Was jedoch nicht in Ordnung ist ist, dass wir dann direkt ein Schreiben bekommen haben, wonach das Paket nicht entsprechend der AGB verpackt war, weswegen DHL nicht zahlen wolle.

Das Schreiben kennen wir schon – das bekommt wohl jeder erstmal, um zartbesaiteten Menschen den Wunsch nach einem Ausgleich für den Schaden direkt wieder auszutreiben. In diesem Fall waren die Essenzen jedoch in einem Schmuckkarton mit Karton-Inlays verpackt. Derselbe befand sich in einem Bett aus Luftpolsterfolie und Styroporflocken und außenherum war noch ein normaler Versandkarton. Die Fläschchen waren also insgesamt in zwei Kartons und dreimal gepolstert.

In meiner grenzenlosen Naivität habe ich DHL ein Fax geschrieben, in dem ich die Verpackung noch einmal beschrieben und auf meine Forderung bestanden habe – nur um eine Woche später wieder ein, diesmal etwas ausführlicher gehaltenes Schreiben zu erhalten, in dem noch einmal bestätigt wird, dass meine Verpackung nicht AGB konform gewesen sei:

“Für derart empfindliche Gegenstände sind eine feste Innenverpackung mit ausreichender Dämmung und eine druck- und formstabile Außenverpackung mit ausreichender Polsterung zur Innenverpackung unbedingt erforderlich. Dies war hier nicht gegeben.”

Zwei Kartons und drei Lagen Polsterung sind also offensichtlich nicht ausreichend. Abgesehen davon, dass es sich um ein Standardschreiben handelt, bei dem offensichtlich niemand seine Nähe zur Realität des aktuellen Falls geprüft hat, wird deutlich, dass DHL bei Kundenreklamationen als erste Priorität hat, diese abzubügeln. Schade eigentlich.

Nach einigem Hin- und Herdenken, bei dem auch die Einschaltung meines Anwalts eine Rolle gespielt hat (einfach mal aus Prinzip), habe ich mich entschieden, den Schaden auf sich beruhen zu lassen, weil es mir die Zeit und den Ärger nicht wert ist. Aber das ist ja genau das, worauf DHL spekuliert.

Notiz für mich selbst: Sobald es einen Mitbewerber gibt, der von den Serviceleistungen mit DHL vergleichbar ist, Vertrag kündigen.

P.S. Ich habe mich gerade dazu durchgerungen, doch noch einmal bei DHL anzurufen und meine Unzufriedenheit bei einer Callcenter-Drohne abzuladen. Wird angeblich an die Fachabteilung weitergeleitet. Wenn sich noch was tut, werde ich das entsprechend als Kommentar zu diesem Beitrag vermerken.